30.07.2013
Unwirksame Befristung führt zu wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht
Befristete Mietverträge werden heute Zeitmietverträge genannt. Sie sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig und benötigen eine genaue Begründung. Ist die Befristung unwirksam vereinbart, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Mieter oder Vermieter ordentlich kündigen kann. Vielmehr gilt ein beiderseitiger Kündigungsverzicht als vereinbart.
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16.07.2013
Hohe Qualität der Mietverträge von Haus & Grund Leipzig erneut bestätigt
Die Juristen unseres Vereins beobachten ständig fortlaufend die Rechtsentwicklung und vor allem die Rechtsprechung des BGH. Erneut änderte sich vor wenigen Wochen die Rechtsprechung und stellte folgende unwirksame Klausel in einem Mietvertrag fest: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts". Die Verträge von Haus & Grund Leipzig berücksichtigen bereits den Inhalt des Urteils.
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28.06.2013
Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden
Nach der Flut müssen viele Betroffene jetzt die Schäden an ihren Häusern beseitigen. Für die durch das aktuelle Hochwasser Geschädigten in weiten Teilen Bayerns, Niedersachsens und den neuen Ländern haben sich die jeweiligen Finanzministerien der Länder und das Bundesfinanzministerium (BMF) auf besondere steuerliche Regelungen verständigt. Die Regelungen für die mitteldeutschen Bundesländer und das entsprechende BMF-Schreiben können nachfolgend heruntergeladen werden.
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17.06.2013
Kleinreparaturklauseln und Höchstbetrag für Einzelreparatur
Die in einer Formularklausel enthaltene Obergrenze von 120,00 EUR pro Einzelreparatur für die vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Bingen am Rhein hervor (AG Bingen am Rhein, Urt. v. 04.04.2013 – 25 C 19/13, WuM 2013, 349).
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06.06.2013
Haus & Grund fordert: Mehr Markt – weniger staatliche Gängelung!
"Wir brauchen mehr Markt und weniger staatliche Gängelung, damit in Deutschland auch in Zukunft weiterhin ausreichend Wohnraum zu angemessenen Preisen angeboten werden kann." Das forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute vor dem Beginn des 127. Zentralverbandstages von Haus & Grund Deutschland, der am 6. und 7. Juni in Berlin stattfindet.
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03.06.2013
Betriebskosten und Bestimmtheit der Umlagevereinbarung
Ein Mieter ist nur dann verpflichtet, abgerechnete Betriebskosten zu zahlen, wenn dies klar und eindeutig im Mietvertrag vereinbart ist. Die vereinbarte Mietstruktur muss erkennen lassen, dass der Mieter die Betriebskosten ganz oder anteilig neben der Grundmiete tragen soll. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.07.2012 – 3 U 147/11, ZMR 2013, 337).
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