Sanierungsgebiete: Heilungssatzungen sind fehlerhaft

Der Eigentümerverband Haus & Grund Leipzig sieht die gestern vom Stadtrat beschlossenen Heilungssatzungen zu allen Sanierungsgebieten in Leipzig als fehlerhaft an.

Haus & Grund empfiehlt Betroffenen, Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen


Der Eigentümerverband Haus & Grund Leipzig sieht die gestern vom Stadtrat beschlossenen Heilungssatzungen zu allen Sanierungsgebieten in Leipzig als fehlerhaft an. Betroffenen Grundstückseigentümern ist zu empfehlen, Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.

Haus & Grund Leipzig sieht die rückwirkende Heilung aller Sanierungssatzungen als fehlerhaft an. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte vergangenes Jahr am Beispiel der Sanierungssatzung "Innerer Süden" schwerwiegende Satzungsfehler festgestellt. Anlässlich dieses Urteils hatte die Stadtverwaltung alle anderen Sanierungssatzungen geprüft und "bei allen Sanierungssatzungen Form- und Verfahrensfehler festgestellt". Teilweise lagen "ähnliche Fehler" wie in der Sanierungssatzung "Innerer Süden" vor. Eine rückwirkende Heilung von schwerwiegenden Satzungsfehlern in einem Eilverfahren ist indes unzulässig. Die Stadt ruft durch das gewählte Verfahren neue Prozesse geradezu hervor. Die Stadt hätte in einem umfassenden Verfahren alle relevanten Interessen erneut abwägen müssen, besonders, wenn sich gegenüber der früheren Planung die Abwägungsinteressen geändert haben. Dazu müssen aber die Bürger und Interessenvertreter beteiligt werden.

Überdies ist die Beschlussfassung im Stadtrat fehlerhaft verlaufen. Zu einer ganzen Reihe von Heilungssatzungen wurde das vorangegangene Abstimmungsergebnis einfach übernommen, ohne dass eine förmliche Auszählung stattfand. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung ist hingegen, dass jede Heilungssatzung einzeln behandelt und einzeln darüber abgestimmt wird. Die Abstimmungsfrage ist so zu fassen, dass die Zustimmung dazu erteilt werden kann, nicht aber, ob es Widerspruch gegen die Übernahme eines vorherigen Abstimmungsergebnisses gebe. Rechtlich stehen damit die Beschlussfassungen zu einem Großteil der Sanierungsgebiete in Frage. Betroffenen Eigentümern ist deshalb zu empfehlen, gegen Bescheide zu Ausgleichsbeträgen Rechtsrat einzuholen.

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

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