keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit – diese Folgen hat das Urteil für Sie

Wer Schwarzarbeiten erledigen lässt, hat keine Gewährleistungsrechte, so der BGH in einem neuen Urteil vom 01.08.2013 (Az.: VII ZR 6/13). Als Schwarzarbeit gilt, wenn das Entgelt bar ohne Rechnung bezahlt wird. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer (also in der Regel der Handwerker) keine Umsatzsteuer abführt. Das Urteil bedeutet faktisch, dass jede Barzahlung unter dem Generalverdacht der Schwarzarbeit gestellt wird, sofern keine Rechnung vorgelegt werden kann.

Nach einem neuen Urteil des BGH handelt es sich bei einem erledigten Auftrag um Schwarzarbeit, wenn

  • anschließend bar ohne Rechnung bezahlt wird und
  • der Unternehmer anschließend die Mehrwertsteuer nicht abführt.

Folge einer Schwarzarbeit ist, dass Sie jede Gewährleistung verlieren, mangelhafte Leistungen also nicht reklamieren können.

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auch für den ehrlichen Auftraggeber, der eigentlich den Auftrag gar nicht "schwarz" erledigen lassen wollte.

Niemand kann kontrollieren, ob der Handwerker wirklich die Mehrwertsteuer abgeführt hat. Dies bedeutet faktisch, dass jede Barzahlung unter dem Generalverdacht der Schwarzarbeit gestellt wird, sofern keine Rechnung vorgelegt werden kann. Verlieren Sie die Rechnung nach einer Barzahlung, können Sie also nicht mehr nachweisen, dass es sich nicht um eine Schwarzarbeit handelte. Sie müssen also die Rechnung so lange aufheben, bis die Gewährleistungsfrist endete. Bei Bauleistungen endet die Gewährleistung in aller Regel nach 5 Jahren.

Eigentümer sollten auch immer bedenken, dass 20% der Arbeitsleistung (also keine Materialkosten) von Handwerkern als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Der Maximalbetrag lieg bei 1.200 Euro.

Bei einer Fremdnutzung (Miete) kann der gesamte Betrag geltend gemacht werden, so dass ein eventuell zu versteuernder Gewinn um den Rechnungsbetrag gemindert werden kann.

Es gibt also eigentlich auch kein Grund, Schwarzarbeit zu beauftragen.

 

Haus & Grund Leipzig | Schepler

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