13.08.2015
Augen auf bei der Immobiliensuche im Internet
Immer wieder kommt es vor, dass auf Immobilienportalen von Betrügern inseriert wird und diese Kauf- und Mietinteressenten das Geld aus der Tasche locken wollen. Die Betrüger tarnen sich mit falschen Namen, sitzen oft im Ausland, inserieren häufig in deutschen Großstädten und verlangen von Kauf- und Mietinteressenten vorab eine Kaution. Der Eigentümerverband Haus & Grund erläutert die wichtigsten Indizien, die auf eine Abzocke hindeuten.
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09.02.2015
Neue Tücken beim Kauf von Mehrfamilienhäusern
Wie Beratungspraxis von Haus & Grund zeigt, wird so mancher Kauf von Mehrfamilienhäusern in der letzten Zeit von der neu geregelten Kündigungsbeschränkung in § 577a Abs. 1a BGB durchkreuzt. Die Rede ist von der seit Mai 2013 geltende Kündigungsbeschränkung bei dem Erwerb von Häusern durch Erwerbermehrheiten.
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01.02.2015
EZB-Niedrigzinsen: Risiko für Immobilieneigentümer
"Wenn die Europäische Zentralbank die Zinsen dauerhaft auf dem aktuellen, historisch niedrigen Niveau hält, dann ist dies ein Risiko für Immobilieneigentümer und für Käufer." Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich einer Podiumsdiskussion seines Verbandes zum Thema "Immobilienpreise: Wohin entwickelt sich der Wohnungsmarkt?" am 28.01.2015 in Berlin.
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12.01.2014
Wohnungskauf: Keine Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage
Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Wohnungskäufer sollten dies vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären.
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13.04.2011
Verwaltervertrag: Kündigung bei Verkauf des Objekts?
Ein (ehemaliger) Eigentümer ist nicht berechtigt, einen Hausverwaltervertrag vorzeitig aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn das verwaltete Objekt verkauft wird (§ 626 BGB). Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg hervor (OLG Hamburg, Urt. v. 15.10.2010 - 14 U 141/10, Info M 2011, 141 = ZMR 2011, 223).
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25.07.2008
BGH: Keine Anrechnung der AfA im Wege der Vorteilsausgleichung
Mit seinem Urteil vom 19.06.2008 - VII ZR 215/06 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Erwerber einer Immobilie, der großen Schadensersatz verlangt, sich grundsätzlich nicht die Steuervorteile, die er durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) erzielt hat, im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen muss.
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