Neueste Beiträge zum Thema – Eigentümerrechte

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06.09.2010

Sächsischer Landtag macht endlich den Weg frei für Änderung kommunaler Baumschutzsatzungen

Die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes war eine schwere Geburt. Aus einer zunächst einfachen Fassung musste die Regierung eine Fassung vorlegen, die die wichtigsten Kritikpunke ausräumte. Dennoch tragen die Änderungen zur Endbürokratisierung in den kommunalen Verwaltungen und eine wesentliche Erleichterung für uns Haus- und Grundbesitzer bei.

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18.06.2010

Straßenausbaubeitragssatzung in Leipzig: Änderungspläne vorläufig vom Tisch

Die geplante Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung in Leipzig ist vorläufig ausgesetzt. Der Leipziger Stadtrat will sich zunächst nicht weiter mit dieser Thematik beschäftigen (Stand: Mitte Juni 2010). Haus & Grund hatte die geplante Änderung der Satzung hinsichtlich der Abschaffung von Anhörungspflichten abgelehnt. Dazu hat Haus & Grund Leipzig besonders mit der FDP-Fraktion Gespräche geführt, die sich dann im Juni im Leipziger Amtsblatt auch ablehnend zum Änderungsvorhaben geäußert hat.

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17.05.2010

Neues BMF-Schreiben zu haushaltsnahen Handwerkerleistungen

Das BMF-Schreiben bringt inhaltlich wenig Neues. Interessant ist aber die Anlage 1, in der beispielhaft die begünstigten bzw. nicht begünstigten Leistungen aufgezählt sind.

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22.04.2010

Zum Scheitern einer Novellierung der Baumschutzsatzung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2010 beschlossen, die von der Fraktion der FDP initiierte Änderung der Baumschutzsatzung dahingehend, dass fortan Wohngrundstücke aus deren Geltungsbereich herausgenommen werden, abzulehnen. Haus & Grund Leipzig e.V. bedauert diese primär parteipolitisch motivierte Entscheidung, welche sich indes bereits im Rahmen des Streitgespräches der Ratsmitglieder Vogler, Hobusch und Pellmann (LVZ vom 21. April 2010) abzeichnete.

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20.03.2010

Anhörung im Landtag zum Thema Baumschutzsatzungen

Vorweggenommen sei, dass die vielfältigen Meinungen der Sachverständigen bei weiten nicht mehr so stark differierten, als bei der ersten Anhörung 2007 zum gleichen Thema. Abgesehen, dass eine Reihe von Sachverständigen die Änderung strikt ablehnen, war doch, gerade von den Vertretern aus Reichenbauch, Leipzig, Görlitz und Dresden (Herr Prof. Linke, Bürgerinitiative Neue Gehölzschutzsatzung) vernehmbar, dass es bei Besitzern von kleinen Grundstücken keine Probleme mit dem Baumschutz gebe.

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29.01.2010

Haus & Grund lehnt geplante Grundsteuererhöhung ab

Haus & Grund Leipzig lehnt die bekannt gewordenen Pläne der Stadt Leipzig, zur Konsolidierung des städtischen Haushalts die Grundsteuer für bebaute Grundstücke anzuheben, strikt ab. Die Pläne lassen die finanzielle Belastungssituation von Grundstückseigentümern und Vermietern, aber auch von Mieterfamilien vollkommen außer Acht.

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04.01.2010

Kündigung des Mietverhältnisses mit Stimmenmehrheit der Erben

In seinem Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05 hat der BGH entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung darstellt.

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28.09.2009

BGH: Kein Ausgleichsanspruch für Brand durch Feuerwerksrakete

Mit seinem Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 75/08 (bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Eigentümer nicht für Brandschäden einer von ihm abgeschossenen Silvesterrakete im Rahmen des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs haftet.

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11.08.2009

Eigentümerstandortgemeinschaften - gemeinsam gegen Leerstand

Haus & Grund Leipzig ist Initiator eines vielversprechenden Pilotprojektes des Stadtumbaus in Deutschland, der Eigentümerstandortgemeinschaft Bülowviertel.

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21.07.2009

Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

In seinem Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 hat der BGH entschieden, dass unbefugt auf privaten Grundstücken abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden dürfen. Die Fahrzeuge müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten wieder herausgegeben werden.

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