Neues BMF-Schreiben zu haushaltsnahen Handwerkerleistungen

Das BMF-Schreiben bringt inhaltlich wenig Neues. Interessant ist aber die Anlage 1, in der beispielhaft die begünstigten bzw. nicht begünstigten Leistungen aufgezählt sind.

Das BMF-Schreiben vom 15.02.2010 bringt auf 20 Seiten wenig Neues. Interessant ist vielleicht die Rdnr. 45. Demnach müssen die Begünstigten ab dem Veranlagungszeitraum 2008 die entsprechenden Bescheinigungen nicht mehr der Steuererklärung beifügen, sondern diese nur auf Verlangen des Finanzamtes nachreichen. Diese scheinbare Großzügigkeit ist darauf zurückzuführen, daß auch die Finanzverwaltung an der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen interessiert ist (erspart dort den Erfassungsaufwand). Papier ist dabei nur hinderlich.

Ganz interessant ist die Anlage 1 zum Schreiben, in der auf 9 Seiten die begünstigten bzw. nicht begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen alphabetisch zusammengestellt sind. Ich habe Ihnen das komplette Schreiben als Anhang beigefügt.

StB Peter Heberger

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