Anhörung im Landtag zum Thema Baumschutzsatzungen

Vorweggenommen sei, dass die vielfältigen Meinungen der Sachverständigen bei weiten nicht mehr so stark differierten, als bei der ersten Anhörung 2007 zum gleichen Thema. Abgesehen, dass eine Reihe von Sachverständigen die Änderung strikt ablehnen, war doch, gerade von den Vertretern aus Reichenbauch, Leipzig, Görlitz und Dresden (Herr Prof. Linke, Bürgerinitiative Neue Gehölzschutzsatzung) vernehmbar, dass es bei Besitzern von kleinen Grundstücken keine Probleme mit dem Baumschutz gebe.

Vorweggenommen sei, dass die vielfältigen Meinungen der Sachverständigen bei weiten nicht mehr so stark differierten, als bei der ersten Anhörung 2007 zum gleichen Thema. Abgesehen, dass eine Reihe von Sachverständigen die Änderung strikt ablehnen, war doch, gerade von den Vertretern aus Reichenbauch, Leipzig, Görlitz und Dresden (Herr Prof. Linke, Bürgerinitiative Neue Gehölzschutzsatzung) vernehmbar, dass es bei Besitzern von kleinen Grundstücken keine Probleme mit dem Baumschutz gebe. Gerade in Görlitz, wo man eine Baumschutzsatzung hatte, diese dann abgeschafft, aber wegen verstärkter Fällungen modifiziert wieder beschlossen hat, gab es keine nennenswerten Probleme mit den Besitzern kleiner Grundstücke. Diese waren von der neuerlichen Satzung ausgenommen worden.

Zudem mussten die Gegner einer Änderung übereinstimmend eingestehen, dass 90 % der Anträge positiv beschieden werden. Die Stadt Reichenbach hat ihre Baumschutzsatzung abgeschafft. Der Vertreter der Stadt Herr Hörnig vertrat die Auffassung, die kommunalen Satzung ?verwaltungsaufwändig? waren und wesentlicher Diskussionspunkt mit dem Bürger die Ersatzpflanzungen waren. Er sieht in der Abschaffung einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Die Vertreterin der Stadt Leipzig Frau Kunath sah in der beabsichtigten Gesetzesänderung gar einen Verfassungsverstoß, da gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird! Sie konnte sich jedoch auch eine Satzungsänderung zu Gunsten von Ein- und Zweifamilienhäusern vorstellen.

Die Nachfragen der Ausschussmitglieder waren sehr interessant. Warum, so die Frage, muss eigentlich für einen Antrag bezahlt werden, wenn die Bedeutung des Baumes für die Gesellschaft so wichtig ist? Müssten dann nicht die Besitzer von Bäumen für ihre Hege und Pflege von den Kommunen nicht Geld bekommen? Das konnte selbst der Vertreter des Sächsischen Städte und Gemeindebundes nicht beantworten.

Herr Günter von der FDP fragte speziell zu den Erfahrungen in Chemnitz nach. Unsere Erfahrungen in Chemnitz sind, dass sich die Bürger über die Dauer der Antragsverfahren, die durchaus ein Jahr dauern können, die Kosten für einen Antrag und auch über die Ersatzpflanzungen ärgern. Zudem haben die Bürger kein Verständnis, dass in Chemnitz mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Kommune selbst hat kein Geld ihre Grünflächen und Parkanlagen zu pflegen und lässt Wildwuchs zu und private Eigentümer werden mit Bürokratie gegängelt.

Es hat den Anschein, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung mit einer Erweiterung auf eine Grundstücksgröße, eine Mehrheit finden kann. Dem Argument aus der Erfahrung vieler Städte und Gemeinden, dass es gerade bei kleinen Grundstücken keine nennenswerten Probleme mit dem Baumschutz gibt kann man sich ernsthaft nicht verschließen.

Th. Ungethüm

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