BGH: Kein Ausgleichsanspruch für Brand durch Feuerwerksrakete

Mit seinem Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 75/08 (bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Eigentümer nicht für Brandschäden einer von ihm abgeschossenen Silvesterrakete im Rahmen des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs haftet.

Mit seinem Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 75/08 (bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Eigentümer nicht für Brandschäden einer von ihm abgeschossenen Silvesterrakete im Rahmen des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs haftet.

Der beklagte Eigentümer hatte am Neujahrstag eine Feuerwerksrakete abgeschossen, die einen ungewöhnlichen Flugweg einschlug und schließlich durch eine nur wenige Zentimeter breite Öffnung in eine 12 Meter entfernt stehende Scheune flog. In der Folge brannten sämtliche Immobilien auf dem Nachbargrundstück nieder. Die Feuerversicherung des Brandopfers verlangte nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog Ersatz des regulierten Schadens.
Der BGH verneinte hier einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch, weil der Abschuss einer Feuerwerksrakete kein Verhalten sei, das dem Bereich der Nutzung des Grundstücks zuzuordnen sei. Der Raketenabschuss sei kein der Wohnnutzung eines Grundstücks zuzuordnender Gebrauch, sondern die ?Befolgung eines gesellschaftlichen Brauches?.


RA Eric Lindner

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