Neueste Beiträge zum Thema – Mietrecht

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03.11.2010

Wohnungsmängel: Zurückbehaltungsrecht des Mieters eingeschränkt

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (BGH, Urt. v. 03.11.2010 – VIII ZR 330/09, Pressemitteilung Nr. 209/2010).

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21.04.2010

Verfahren von Haus & Grund-Mitglied gegen Wasserwerke Leipzig erfolgreich

Im Wasserzählerstreit mit den Wasserwerken Leipzig hat Haus & Grund Leipzig seine jahrelange Rechtsposition nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2010 – VIII ZR 97/09 behaupten können. Die Praxis der Wasserwerke Leipzig bei der Auswahl der Wasserzählergröße wurde als ermessensfehlerhaft beanstandet. Das von Haus & Grund Leipzig initiierte Revisionsverfahren war damit erfolgreich.

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04.01.2010

Kündigung des Mietverhältnisses mit Stimmenmehrheit der Erben

In seinem Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05 hat der BGH entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung darstellt.

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09.11.2009

BGH: Keine Pflicht zur Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

In seinem Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08 hat der BGH entschieden, dass ein Vermieter nicht verpflichtet sei, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen, soweit diese über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinausgehe.

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09.11.2009

BGH: Unpünktliche Mietzahlungen durch das Sozialamt sind kein wichtiger Grund für fristlose Kündigung

In seinem Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 hat der BGH entschieden, dass unpünktliche Mietzahlungen durch das Sozialamt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB sind.

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30.07.2009

BGH: Vereinbarte Wohnfläche ist bei Mieterhöhung maßgeblich

In seinem Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 205/08 hat der VIII. Zivilsenat des BGH entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen ist. Dies gelte auch, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweiche.

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21.07.2009

Formgerechter Abschluss eines Mietvertrages durch Nachtragsvereinbarungen

In seinem Urteil vom 29. April 2009 - XII ZR 142/07 hat der u. a. für das Gewerberaummietrecht zuständige XII. Zivilsenat entschieden, dass ein Mietvertrag, der zunächst mangels rechtzeitiger Annahme nicht formgerecht zustande gekommen ist, auch durch eine formgerechte Nachtragsvereinbarung, die sich auf die ursprüngliche Urkunde beruft, insgesamt formgerecht zustande kommt.

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09.07.2008

Bundesgerichtshof: Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr endgültig entschieden, dass ein Vermieter keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist (BGH, Urt. v. 09.07.2008 - VIII ZR 181/07; BGH-Pressemitteilung Nr. 131/2008).

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09.06.2008

Eigenbedarfskündigung: Später frei werdende Wohnung muss nicht angeboten werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 04.06.2008 - VIII ZR 292/07 entschieden, dass der Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung eine später frei werdende Wohnung dem Mieter nicht anbieten muss. Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist deshalb auch unter diesem Aspekt wirksam.

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02.06.2008

Bundesgerichtshof: Vermieterfreundliche Abgrenzung bei Betriebskostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07 die Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen zugunsten von Vermietern entschärft. Danach ist den formalen Anforderungen einer Betriebskostenabrechnung auch dann Genüge getan, wenn die Abrechnung auffällige Flächenabweichungen und Schwankungen im Vergleich zu Vorjahren aufweist.

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