Neueste Beiträge zum Thema – Wirtschaftlichkeitsgebot

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23.02.2015

Amtsgericht Leipzig zum Wirtschaftlichkeitsgebot bei Betriebskosten

Der Vermieter hat in der Regel nicht darzulegen und zu beweisen, dass grundsätzlich umlegbare, belegte und auch ordnungsgemäß abgerechnete Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrkV notwendig und angemessen sind. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig hervor (AG Leipzig, Urt. v. 16.02.2015 – 166 C 3350/14).

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11.01.2008

BGH: Einschränkung des Gebots der Wirtschaftlichkeit im Betriebskostenrecht

Mit Urteil vom 29. November 2007 (VIII ZR 443/06) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben von Haus und Grund Leipzig entschieden, dass eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit im Betriebskostenrecht nur dann ein mögliche Pflichtverletzung des Vermieters ist,
wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der kostenauslösenden Maßnahme bereits bestand.

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10.07.2007

Bundesgerichtshof: Wirtschaftlichkeitsgebot im Wohnraumbetriebskostenrecht

Mit seinem Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 78/06 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Betriebskostenrecht für Vermieter auf ein geringeres Maß reduziert. Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Betriebskostenrecht gilt demnach nur innerhalb der vom Vermieter gewählten Versorgungs- und Dienstleistungsart und nicht bereits für die Wahl zwischen verschiedenen Versorgungsarten.

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