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26.05.2008

Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen – Barzahlung reicht nicht aus

Bei der steuerlichen Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen ist umstritten, ob grundsätzlich auch Barzahlungen anerkannt werden müssen. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat dies in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt (Urteil vom 28. Februar 2008 – 1 K 791/07). Nun muss der Bundesfinanzhof (BFH) abschließend entscheiden.

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