Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin.

Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen
Besondere Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin. Betroffenen privaten Vermietern ist zu empfehlen, einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Für Haus & Grund-Mitglieder konnte Haus & Grund Deutschland besondere Konditionen vereinbaren.

Mitglieder von Haus & Grund-Vereinen müssen erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn mehr als zehn Wohnungen über eine Empfangsanlage mit Programmen versorgt werden. Zudem räumt die VG Media Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte einen Rabatt von 20 Prozent ein. Für das Jahr 2010 beträgt das Entgelt somit lediglich 1,54 Euro pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert es sich auf 1,01 Euro pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Haus & Grund-Mitglieder müssen zudem lediglich pauschal 64,20 Euro zahlen, um sämtliche Ansprüche der Vergangenheit abzugelten. Diese Konditionen gelten auch, wenn Eigentümer sich erst im Laufe dieses Jahres für eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund entscheiden.

Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, sind als Betriebskosten gegenüber Mietern umlagefähig. Detaillierte Informationen zum Thema stellen Haus & Grund Deutschland unter www.hausundgrund.de/vgmedia sowie Haus & Grund Leipzig auf dieser Seite zur Verfügung. Unter anderem können dort der Einzelvertrag sowie eine Checkliste heruntergeladen werden, anhand derer die VG Media feststellen kann, ob überhaupt eine Lizenzentgeltpflicht besteht.

Bitte hier klicken, um alle Informationen und Unterlagen abzurufen


RA Eric Lindner

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