NEUES INFOBLATT: Neue Regelungen zum Mess- und Eichwesen

Seit 1. Januar 2015 gelten das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die zugehörige Mess- und Eichverordnung (MessEV). Das Informationsblatt INFO.39 informiert darüber, was Vermieter und Wohnungseigentümer dabei beachten sollten.

Seit 1. Januar 2015 gelten das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die zugehörige Mess- und Eichverordnung (MessEV). Das bisherige Eichgesetz (EichG) und die Eichordnung (EO) sind damit außer Kraft getreten. Zu den neuen Regelungen gehört seit 1. Januar 2015 auch die Anzeigepflicht nach § 32 MessEG.

Das Informationsblatt INFO.39 informiert darüber, was Vermieter und Wohnungseigentümer dabei beachten sollten. Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden.

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