CO2KostAufG - Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Vermieter müssen sich an den CO2-Kosten der Mieter beteiligen

Der Bundestag hatte am 10.11.2022 das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten - kurz CO2KostAufG - beschlossen, am 1. Januar 2023 trat das Gesetz in Kraft.

Mit dem CO2KostAufG möchte die Bundesregierung Vermieter an der seit 2021 nach dem  Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen. Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten erfolgt über ein Stufenmodell und ist auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen. Mit dem Stufenmodell werden in Zukunft anhand der spezifischen CO2-Emissionen eines vermieteten Gebäudes die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden CO2-Kosten anteilig zwischen Mietern und Vermieter aufgeteilt. Die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter ist an den jährlichen CO2-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter. Lesen Sie dazu unser Merkblatt (Stand Februar 2024).

Mehr zum Thema CO2KostAufG erfahren Sie bei Haus & Grund Deutschland.

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