Haus & Grund Leipzig weist darauf hin, dass die Stadt Leipzig mit Wirkung zum Ablauf des 14. Juni 2025 keinen qualifizierten Mietspiegel mehr hat
Hintergrund der Situation ist § 558d Abs. 2 Satz 5 BGB, wonach qualifizierte Mietspiegel nicht nur im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen sind, sondern auch im Abstand von zwei Jahren neu veröffentlicht werden müssen. Der hoch umstrittene Mietspiegel 2022 der Stadt Leipzig wurde in der Ratsversammlung vom 15. Juni 2023 beschlossen. Mithin läuft die 2-Jahres-Frist zur Veröffentlichung eines neuen qualifizierten Mietspiegels mit Ablauf des 14. Juni 2025 ab; der vermeintlich qualifizierte Mietspiegel 2022 der Stadt Leipzig verliert damit jedenfalls zu diesem Stichtag seine diesbezügliche Wirkung.
Ronald Linke, Vorsitzender von Haus & Grund Leipzig:
„Das Landgericht Leipzig hat unlängst in einem Verfahren den Hinweis erteilt hat, dass es den Mietspiegel 2022 der Stadt Leipzig nicht als qualifiziert ansieht und infolgedessen nicht zur Grundlage seiner Entscheidung im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens machen wird. Nach dem Ablauf des 14. Juni 2025 stellt sich diese Frage nicht mehr, weil der Mietspiegel 2022 der Stadt Leipzig dann in jedem Falle kraft Zeitablaufes seine Qualifizierung verliert. Sollte die Ratsversammlung am 25. Juni 2025 über den neuen Mietspiegel befinden, bliebe gleichwohl ein Zeitraum von knapp zwei Wochen, in denen die Stadt Leipzig nicht über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt. Dies führt auf Mieter- und Vermieterseite zu erneuten Unsicherheiten, die bei Beachtung der gesetzlichen Fristen durch die Stadt Leipzig hätten vermieden werden können und müssen.“