Grundsteuerwertbescheide vorläufig erlassen

Hobusch: Vorläufigstellung kann Finanzbehörden im Freistaat entlasten


Der Präsident von Haus & Grund Sachsen, René Hobusch, hat Finanzminister Hartmut Vorjohann heute aufgefordert, die Grundsteuerwertbescheide vorläufig zu erlassen. „Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat erhalten in diesen Tagen ihre Wertbescheide für Haus und Wohnung. Daraus ergeben sich häufig hohe Werte, die mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Dies führt zu großer Verunsicherung, da die tatsächliche Grundsteuer erst mit der Neufestsetzung der Hebesätze durch die Gemeinden ab 2025 bekannt sein wird“, so Hobusch.

Die Verfassungsmäßigkeit der auch in Sachsen angewandten Bewertungsmethode des Bundes ist unter Steuerexperten stark umstritten. Zahlreiche Einsprüche wurden bereits erhoben und auch Haus & Grund hat gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Musterklagen angekündigt. „Sachsens Bürgerinnen und Bürger sind in der Zwickmühle, denn sie können nur jetzt gegen ihren Wertbescheid vorgehen und nicht mehr 2025, wenn die konkret zu zahlende Grundsteuer bekannt gegeben wird“, erläutert der Jurist die Forderung seines Verbandes.

Haus & Grund kritisiert, dass 30 Jahre verschleppte Steuerreform nun im Schnelldurchlauf auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger durchgezogen werden soll. „Ich habe daher heute an Finanzminister Vorjohann appelliert, alle Grundsteuerwertbescheide hinsichtlich umstrittener Rechtsfragen vor allem bei Bodenrichtwerten und Mietwerten vorläufig stellen zu lassen. Dies muss auch für die Eigentümer gelten, die ihre Erklärung rechtzeitig abgegeben haben und deren Bescheide unter Umständen schon rechtskräftig sind.“ Haus & Grund Sachsen geht davon aus, dass eine Vorläufigstellung auch zu einer Entlastung der Finanzverwaltung im Freistaat angesichts einer zu erwartenden Einspruchs- und Klagewelle führt. Das Schreiben an den Finanzminister vom heutigen Tage finden Sie beiliegend.

V.i.S.d.P.
René Hobusch, Präsident Haus & Grund Sachsen e.V.

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