Gaspreisdeckel: Entlastung von Verbrauchern und kleineren Unternehmen ab März 2023

Ab März 2023 soll der Preis für leitungsgebundenes Erdgas und die Lieferung von Wärme für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Ab März 2023 soll der Preis für leitungsgebundenes Erdgas und die Lieferung von Wärme für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Grundlage bildet das am 15. Dezember 2022 beschlossene Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften.

Das aktuelle Merkblatt fasst die Neuerungen als Überblick zusammen.

Gaspreisdeckel: Entlastung von Verbrauchern und kleineren Unternehmen ab März 2023 (Download)

 

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