Haus & Grund plant Musterklage gegen Grundsteuermodell

Grundsteuerwertbescheide genau prüfen

Im Freistaat Sachsen sind Eigentümern in den letzten Wochen erste Grundsteuerwertbescheide zugegangen. Haus & Grund Sachsen empfiehlt, diese genau zu prüfen „und im Zweifel Einspruch einzulegen, sollte der neue Bescheid gegenüber dem bisherigen Einheitswertbescheid deutlich höher ausfallen oder unklar sein“, so René Hobusch, Präsident des sächsischen Verbandes.

Richtigkeit der Bodenrichtwerte und Miettabellen in Frage gestellt

Bereits im Vorfeld der auf Drängen des Verbands bis zum 31. Januar 2023 verlängerten Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung ist vielfach über die Richtigkeit der Bodenrichtwerte und der Miettabellen diskutiert worden. „Leider lässt der Gesetzgeber andere Bodenwerte oder tatsächliche Mieten im Erklärungsverfahren nicht zu. Eine isolierte Anfechtung der Werte ist auch nicht möglich.

Musterverfahren vor Bundesverfassungsgericht wird angestrebt

Unser Verband strebt daher ein Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an, um das Bundesmodell in diesen Punkten zu Fall zu bringen. Um keine falsche steuerliche Erklärung abzugeben, sollten Eigentümer daher zunächst die Werte aus den Grundsteuerportal übernehmen. Wir empfehlen aber, im Anschluss Bescheide genau zu überprüfen und im Zweifel Einspruch einzulegen. Nur so sind Bodenrichtwerte und Mietniveaus auch tatsächlich gerichtlich überprüfbar“, so der Rechtsanwalt. Für das Musterverfahren sucht Haus & Grund nach geeigneten Fällen. Interessierte Eigentümer können sich unter grundsteuerhausundgrund-sachsende an den Verband wenden. 

 

Haus & Grund Leipzig ist mit rund 2.500 Mitgliedern, die einen Bestand von etwa 20.000 Wohneinheiten repräsentieren, der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in den neuen Bundesländern. Er ist Mitglied im Landesverband Haus & Grund Sachsen und über diesen Mitglied des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, in dem 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine organisiert sind. Die privaten Immobilien-   eigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

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