Grundsteuer: Landesverband unterstützt bei Dateneingabe

Ab 1. Juli: Vier Mo­na­te Zeit für Grund­steu­er­er­klä­rung

Neue Grundsteuer – Eigentümer müssen bis 31. Oktober 2022 Steuererklärung abgeben

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt. Ab 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer nach einem neuen Modell.

Dazu ist es erforderlich, dass Grundstückseigentümer jetzt aktiv werden und eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Das ist nichts anderes als eine zusätzliche Steuererklärung. Damit sollen die Finanzämter in die Lage versetzt werden, alle notwendigen Daten zur Festsetzung des individuellen Grundsteuermessbetrages zu erhalten.

Die Grundsteuer wird weiterhin von der Gemeinde erhoben. Dazu legt diese einen jährlichen Hebesatz fest. Dieser wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer. 

Ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober ist vom Grundstückseigentümer daher eine Erklärung abzugeben. Der Gesetzgeber erwartet, dass dies digital über das Portal „Mein Elster“ erfolgt. Dazu müssen Sie sich unter www.elster.de registrieren. Wer bereits einen Zugang für seine Einkommens- oder Umsatzsteuererklärung besitzt, kann diesen verwenden.

Die Abgabe in Papierform soll nur in Härtefällen möglich sein. Den vollständigen Artikel und eine Checkliste der benötigten Angaben finden Sie auch in der Juli/August-Ausgabe des Mitgliedermagazins auf Seite 11.

Über den Landesverband können Sie die Dateneingabe gegen ein Entgelt in Höhe von 59,50 Euro je Erklärung vornehmen lassen. Reichen Sie dazu bitte die vollständigen Unterlagen über Ihren Ortsverein an den Landesverband ein. Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu unter: grundsteuerhausundgrund-sachsende

 

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