Mietwohnungsbau: Langfristige Engagements fördern statt Steuersparmodelle schaffen

„Der Bau neuer Mietwohnungen lässt sich nur mit einer höheren linearen Gebäude­abschreibung nachhaltig ausweiten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Pläne des Bundes und der Länder, eine neue degressive, temporäre Sonder­abschreibung für den Miet­wohnungs­bau einzuführen.

„Der Bau neuer Mietwohnungen lässt sich nur mit einer höheren linearen Gebäude­abschreibung nachhaltig ausweiten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Pläne des Bundes und der Länder, eine neue degressive, temporäre Sonder­abschreibung für den Miet­wohnungs­bau einzuführen. Die geplante Sonder­abschreibung werde nicht zuletzt Spekulanten anziehen, die auf eine kurz­fristige Steuer­ersparnis aus sind und danach das Objekt wieder abstoßen. Daran ändere auch die zehn­jährige Spekulations­frist nichts. „Würde statt­dessen die lineare Gebäude­abschreibung von zwei auf mindestens drei Prozent erhöht und die Grund­erwerb­steuer wieder gesenkt, erreichte man jene Investoren, die sich lang­fristig engagieren wollen“, erläuterte Kornemann.

Eine höhere lineare Abschreibung entspräche zudem den heutigen Realitäten. Zahl­reiche Gebäude­teile, wie beispiels­weise die Dämmung oder eine Heizungs­anlage, seien nicht auf 50 Jahre ausgelegt, sondern eher auf 30 Jahre oder noch weniger. „Allein diese Tatsache spricht dafür, Gebäude oder Gebäude­teile künftig nicht mehr über 50, sondern über 33 oder sogar 25 Jahre abschreiben zu können“, folgerte Kornemann.

Hintergrund: Die Sonder­abschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf­folgenden Jahr bis zu jeweils zehn Prozent und im darauf­folgenden dritten Jahr bis zu neun Prozent der Bemessungs­grundlage betragen. Die Länder sollen die Sonder­abschreibung auf Gebiete mit Miet­preis­bremse und Kappungs­grenze begrenzen. Um die Förderung von Wohnungen mit sehr anspruchs­vollem Standard zu vermeiden, schlagen Bund und Länder eine Begrenzung der förder­fähigen Bemessungs­grundlage auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor.


Haus & Grund Deutschland

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