Trinkwasser: Aktueller Untersuchungsbericht des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt (UBA) hat deutschem Trinkwasser wieder die Note "sehr gut" gegeben. Das geht aus dem Bericht des UBA zur Trinkwasserqualität hervor. Er ist im Februar erschienen und umfasst den Berichtszeitraum 2011 bis 2013.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat deutschem Trinkwasser wieder die Note "sehr gut" gegeben. Das geht aus dem Bericht des UBA zur Trinkwasserqualität hervor. Er ist im Februar erschienen und umfasst den Berichtszeitraum 2011 bis 2013.

"Das Trinkwasser […] ist von sehr guter Qualität." So lautet das offizielle Untersuchungsergebnis des UBA im aktuellen Trinkwasserbericht. Nur in Einzelfällen wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Hier hebt der Bericht Blei-Grenzwertüberschreitungen hervor. Diese wurden hauptsächlich am Zapfhahn beim Endverbraucher nachgewiesen. Das UBA führt dies auf noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen zurück, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Für Blei im Trinkwasser gilt seit 01. Dezember 2013 ein Grenzwert von 0,010 mg/l (= 10 μg/l).

Nicht im Bericht berücksichtigt sind Untersuchungsergebnisse zu Legionellen ("Legionella spec."). Seit 01. November 2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, Trinkwasser auf Legionellenbefall untersuchen zu lassen, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Die Erstuntersuchungen mussten bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Bei diesen Krankheitserregern handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien. Gefährlich wird es vor allem, wenn sie etwa bei Duschen in die Atemwege gelangen. Dann droht die Legionärskrankheit, die in 6 bis 15 Prozent aller Fälle tödlich verlaufen kann.

Laut UBA müssen bei Überschreitung des 2011 eingeführten technischen Maßnahmewertes von 100/100 ml zu "Legionella spec." unverzüglich Untersuchungen zur Ursachenaufklärung und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden. Darüber ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu unterrichten.

Der aktuelle Trinkwasseruntersuchungsbericht verweist in diesem Zusammenhang auf die seit 2013 in der Trinkwasserverordnung in § 17 Abs. 1 normierte Bestimmung, dass "Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser … mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben" sind. Damit kommt bei Planung, Bau und Betrieb solcher das umfängliche Technische Regelwerk zum Tragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grenzwerte und Anforderungen eingehalten werden. Davon sind u.a. auch Maßnahmen erfasst, die Warmwassertemperaturen größer  60 °C zur Verminderung des Legionellenwachstums beinhalten (Bericht S. 78).

Für Eigentümer hat Haus & Grund die wichtigsten Informationen in einem Infoblatt "Die neue Trinkwasserverordnung – Pflichten der Gebäudeeigentümer" zusammengefasst. Dieses kann in den Formularangeboten "Infoblätter rund um die eigene Immobilie" kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

 

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