Zahlreiche Klagen wegen Leipziger Mietspiegel

Mietspiegel seit August 2022 nicht (mehr) qualifiziert

Haus & Grund Leipzig weist in Anbetracht zahlreicher gerichtlicher Verfahren zu Mietanpassungen darauf hin, dass die Mietspiegel der Stadt Leipzig spätestens seit August 2022 nicht (mehr) qualifiziert sind.

Den Medien ist zu entnehmen, dass sich das Amtsgericht mit einer Vielzahl von Mieterhöhungen zu befassen hat, für deren Begründung auf Vergleichswohnungen und nicht auf den Mietspiegel abgestellt wurde. Anknüpfungspunkt dessen ist, dass die Mietspiegel spätestens seit August 2022 nicht (mehr) qualifiziert sind.

Ronald Linke, Vorsitzender von Haus & Grund Leipzig: „Die aktuelle Situation ist ein Scheitern mit Ansage. Haus & Grund Leipzig hat seit August 2022 innerhalb und außerhalb des Arbeitskreises Mietspiegel darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel 2020 zu diesem Zeitpunkt seine Qualifizierung verloren hat und der damals in Vorbereitung befindliche Mietspiegel 2022 mangels Zuständigkeit der Stadt Leipzig nicht qualifiziert sein wird. Die Stadt Leipzig hätte die Möglichkeit gehabt, Anfang 2023 noch zu einem rechtskonformen Mietspiegel im Wege der Indexfortschreibung zu kommen, aber von dieser Möglichkeit ist aus politischen Gründen kein Gebrauch gemacht worden. Der Mieterverein Leipzig hat die Stadt Leipzig in dieser Bewertung noch bestärkt.“ Jakob Reiche, Geschäftsführer von Haus & Grund Leipzig, ergänzt: „Die Situation ist auch für unsere Mitglieder erheblich unbefriedigend, weil ohne einen qualifizierten Mietspiegel zahlreiche Unsicherheiten bestehen, die im Interesse von Vermietern und Mietern mühelos hätten vermieden werden können.“

Zum Hintergrund:

Für qualifizierte Mietspiegel besteht eine Aktualisierungspflicht alle zwei Jahre. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Stichtag der Datenerhebung. Der Mietspiegel 2020 basierte auf einer Datenerhebung zum 1. August 2020, so dass der Mietspiegel 2022 zum Stichtag 1. August 2022 hätte erarbeitet werden müssen. Tatsächlich basiert der Mietspiegel 2022 aber auf Stichtagsdaten zum 1. Oktober 2022, also zwei Monate zu spät.

Für die Erstellung des Mietspiegels 2022 war bis Dezember 2022 allein der Freistaat Sachsen und nicht die Stadt Leipzig zuständig. Trotzdem hat die Stadt Leipzig bereits zum 1. Oktober 2022, also in der Zeitspanne ihrer Unzuständigkeit, eine Datenerhebung ohne Auskunftspflicht der angefragten Haushalte und Großvermieter durchgeführt. Das Bestehen einer Auskunftspflicht ist aber zwingende Voraussetzung, um belastbares Datenmaterial zu erhalten. Selbst die LWB als städtische Gesellschaft hat der Stadt Leipzig unter Hinweis auf deren Unzuständigkeit zunächst die Bereitstellung von Daten für die Erstellung des Mietspiegels 2022 verweigert.

Am Amtsgericht sind hunderte Verfahren anhängig, die die Kapazitäten des Gerichtes überspannen und erhebliche Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten auf Mieter- und Vermieterseite verursachen.
RA Ronald Linke, Haus & Grund Leipzig, Vorsitzender


Lesen Sie dazu den LVZ-Artikel "Gericht hebelt Leipzigs Mietspiegel 2020 aus" vom 09.02.2024 auf Seite 18!

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