CO2-Kostenaufteilung - Rechner des Ministeriums freigeschaltet

Seit 1.1.2023 gelten neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jetzt ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter freigeschaltet. Das Tool soll Vermieter sowie Mieter, die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen. Weitere Infos und ein Merkblatt von Haus & Grund Deutschland zum Thema finden Sie hier.

 

Die Rechenhilfe kann hier angesteuert werden: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

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