Mietspiegel 2022 in Kraft

Trotz seiner Bezeichnung als "qualifizierter Mietspiegel" ist dieser allenfalls als einfacher Mietspiegel einzustufen.

Beschlusslage

Der Leipziger Mietspiegel 2022 ist am 16. Juni 2023 in Kraft getreten. Es handelt sich um einen der umstrittensten Mietspiegel für Leipzig. Vorangegangen waren Auseinandersetzungen zur Zuständigkeit der Stadt Leipzig für die Mietspiegelerstellung. Am Ende sah es die Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte als erforderlich an, die Datenerhebung für einen qualifizierten Mietspiegel zu wiederholen. Dies hat die Stadt Leipzig ignoriert.

Ungeachtet dessen hat der Stadtrat für diesen Mietspiegel den Weg freigemacht. Die Vorlage der Verwaltung wurde am 15. Juni 2023 angenommen und als neuer Mietspiegel beschlossen. Haus & Grund Leipzig sowie die Plattform von Leipziger Wohnungsgenossenschaften hatten dem Entwurf des Mietspiegels ihre Zustimmung verweigert. Deswegen war eine Beschlussfassung des Stadtrats erforderlich, die nun vorliegt.

Fehlende Qualifizierung trotz Stadtratsbeschluss

Der Mietspiegel 2022 wird für viel Streit sorgen. Er verfehlt dadurch seine Hauptaufgabe, nämlich für Rechtssicherheit und Verständigung zu sorgen, eklatant. 

Hauptgrund ist die fehlerhafte Datenerhebung durch die Stadt Leipzig, auf der der Mietspiegel beruht. Die Daten für den Mietspiegel 2022 wurden im Herbst 2022 erhoben. Zu dieser Zeit war die Stadt Leipzig allerdings unzuständig für die Mietspiegelerstellung. Die Zuständigkeit war seit 01.07.2022 beim Freistaat Sachsen angesiedelt, erst am 30.12.2022 wurde diese Aufgabe per Gesetz den Gemeinden und damit auch der Stadt Leipzig übertragen.

Rechtswidrige Datenerhebung

Die Datenerhebung durch die Stadt Leipzig erfolgte vor dem 30.12.2022 und macht die Datenerhebung allein deshalb unzulässig und rechtswidrig. Insbesondere die Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte sah es als erforderlich an, die Datenerhebung für einen qualifizierten Mietspiegel nach dem 30.12.2022 zu wiederholen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte am 09.12.2022:
"Da, wie bereits ausgeführt, Grundlage für einen qualifizierten Mietspiegel ausschließlich eine Datenerhebung aufgrund einer per Satzung der Stadt Leipzig angeordneten Auskunftspflicht sein kann, kann die derzeit durchgeführte Befragung hierfür nicht genügen."

Weiter heißt es: "Die... auf freiwilliger Basis erfolgende Datenerhebung der Stadt Leipzig" könne "nur Grundlage eines einfachen, nicht aber eines qualifizierten Mietspiegels sein."

Der Mietspiegel 2022 ist kein qualifizierter, es widerspricht wissenschaftlichen Grundsätzen, sich auf rechtswidrig erlangte Daten zu stützen. Ein Mietspiegel, der wissenschaftliche Grundsätze nicht einhält, ist bestenfalls als einfacher anzusehen.

Verstoß gegen Mietspiegelverordnung (MsV)

Ein weiterer Verstoß hat mit der Lagekarte zu tun, die Bestandteil des Mietspiegels ist. Die Stadt führt dazu laut Ratsinformationssystem Folgendes aus, die Rechtslage ist unter der Tabelle dargestellt:

 

Im Ergebnis ist der Mietspiegel 2022 aus mehreren Gründen allenfalls ein einfacher Mietspiegel.

RA Dr. Eric Lindner

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungstermin zur Verfügung.

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