Energiekrise: Bundesregierung beschließt EnSimiMaV

EnSimiMaV beschlossen: Neue Pflichten für Haus- und Wohnungseigentümer mit Gasheizungen

Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV

Vor dem Hintergrund steigender Gas- und Strompreise hat die Bundesregierung die Pflicht zur Durchführung von Heizungscheck, Heizungsoptimierung und hydraulischem Abgleich bei Gasheizungen beschlossen. Die Regelungen gelten für zwei Jahren vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.

Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung (§ 2 EnSimiMaV)

Eigentümer von Gebäuden mit Erdgas betriebenen Wärmeerzeugern müssen ihre Heizungsanlage prüfen und gegebenenfalls optimieren lassen. Eigentümer, die einen Dritten, beispielsweise einen Energiedienstleister, mit dem Betrieb der Gasheizung beauftragt haben, sind mit diesem gemeinsam verpflichtet. Beim Heizungscheck ist zu überprüfen,

  • ob die Heizung hinsichtlich eines effizienten Betriebes optimal eingestellt ist,
  • ob die Heizung hydraulisch abgeglichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen verwendet werden oder
  • inwieweit Armaturen und Rohrleitungen gedämmt werden sollen.

Das Ergebnis der Prüfung ist in Textform festzuhalten.

Umsetzung der Optimierungen bis 15.09.2024

Sofern sich bei der Überprüfung Optimierungsbedarf ergibt, ist die Optimierung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei grober Fehleinstellung,
  • Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere zur Nutzung und zur Temperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizung, wie Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung,
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs der Warmwasserbereitung und Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Legionellenschutz,
  • Absenkung der Heizgrenztemperatur (maximale Außentemperatur bis zu der geheizt wird), um die Heizperiode und -tage zu reduzieren,
  • Information des Eigentümers oder Nutzers über weitere Einsparmaßnahmen.

 

Das ausführliche Merkblatt "EnSimiMaV beschlossen" finden Sie hier zum Download!

 

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