WEG-Reform: Bundestag korrigiert Justizministerin
08.09.2020

Haus & Grund begrüßt stärkere Eigentümerrechte
„Die Wohnungseigentümer bestimmen auch in Zukunft in den wesentlichen Angelegenheiten selbst über ihr Eigentum und nicht der Verwalter. Es war richtig, dass die Große Koalition den ersten Entwurf der Justizministerin nicht einfach verabschiedet, sondern den Sommer genutzt hat, um die Position der Eigentümer an wesentlichen Stellen zu verbessern.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke Meldungen über eine entsprechende Einigung der Koalitionsfraktionen.
Mit dem reformierten Wohnungseigentumsrecht möchte die Große Koalition die Position des Verwalters stärken, damit beispielsweise energetische oder altersgerechte Modernisierungen einfacher vorangebracht werden können. So sollen Sanierungsstaus behoben und Eigentümergemeinschaften zukunftsfähig gemacht werden. Nach Auffassung von Haus & Grund war der erste Reformentwurf aus dem Bundesjustizministerium zu weit gegangen. „Wenn teure und bedeutsame Maßnahmen anstehen, muss es selbstverständlich sein, dass darüber die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter. Gut, dass die Große Koalition das nun auch so sieht“, betonte Warnecke.
Auch die Lösung, dass Eigentümer selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Verwalterqualifizierung verlangen, begrüßt Haus & Grund. Damit habe die Große Koalition eine ausgeglichene Regelung gefunden, die sowohl den erhöhten Kompetenzen des Verwalters als auch den finanziellen Möglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft gerecht wird. Jetzt komme es darauf an, dass die Änderungen, so wie von den Fraktionen verabredet, auch umgesetzt werden.
Haus & Grund Deutschland

WEG-Reform: Weitreichende Umgestaltung der Verwaltung von Wohnungseigentum geplant
Rechte der Wohnungseigentümer müssen an oberster Stelle stehen

Reform des WEG-Rechts erleichtert bauliche Maßnahmen
„Die vorliegenden Pläne sind ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG-Rechts.

Mobilfunksendeanlagen auf Wohnungseigentumsanlagen
Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG). Das hat der BGH in seinem Urteil vom 24. Januar 2014 (Az. V ZR 48/13) entschieden.
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