Haus & Grund begrüßt steuerliche Besserstellung günstigen Vermietens
17.08.2020

Der Steuerstaat darf nicht Mietentreiber sein
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz günstiges Vermieten von Wohnungen nicht mehr in dem Maße bestrafen möchte wie bisher. „Der Staat darf kein Mietentreiber sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Werbungskosten in einem weiteren Schritt unabhängig von der Miethöhe vollständig abgezogen werden können. Das würde bürokratische Prüfungen ersparen und günstiges Vermieten fördern“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke entsprechende Pläne zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Sie agieren anders am Markt als große private und kommunale Wohnungsunternehmen. Private Kleinvermieter kennen ihre Mieter meist persönlich und sie sind an langfristigen Mietverhältnissen interessiert. Sie nutzen nicht jede Mieterhöhungsmöglichkeit – etwa ein Viertel aller privaten Kleinvermieter erhöht die Miete sogar grundsätzlich nur bei einem Mieterwechsel. Diese Vermieter sind es, die dafür sorgen, dass das Wohnen nicht die soziale Frage unserer Zeit geworden ist, wie das Institut der deutschen Wirtschaft kürzlich noch einmal festgestellt hat. Aus Sicht von Haus & Grund erkennt die Bundesregierung mit der geplanten Änderung des Einkommensteuergesetzes diese wichtige gesellschaftliche Funktion ein Stück mehr an.
Hintergrund: Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG typisiert in seiner derzeit geltenden Fassung im Falle einer verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete eine generelle Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil. Nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten können von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Grenze von 66 auf 50 Prozent abzusenken.
Haus & Grund Deutschland

Häusliches Arbeitszimmer personenbezogen von der Steuer absetzen
Wenn mehrere Steuerpflichtige gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, kann jetzt jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro einkünftemindernd geltend machen. Auf diese Neuerung in der Steuerrechtsprechung (Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

BFH zieht bei den Werbungskosten die Zügel an
In drei Urteilen hat der BFH die Kriterien, nach denen Werbungskosten bei Leerstand weiterhin abgezogen werden dürfen, deutlich erhöht und damit seine ständige Rechtsprechung fortgeführt und verschärft.

Mietwohnungsbau: Maßnahmen zur steuerlichen Förderung ineffektiv
Die heute im Kabinett beschlossenen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sind ein reines Strohfeuer. Die degressive Ausgestaltung der Abschreibung wird vor allem Spekulanten anziehen, die eine kurzfristige Steuerersparnis erzielen wollen.
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