Klingelschilder in Sachsen zulässig

Die Namensbeschriftung von Klingelschildern und -leisten ist zulässig. Das geht aus einer Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten hervor.

Die Namensbeschriftung von Klingelschildern und -leisten ist zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit einem bestehenden Mietvertrag erfolgt. Das geht aus einer Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten hervor.

Die Stellungnahme ist hier abzurufen.


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