Mietrechtsänderungsgesetz - noch kein Regierungsentwurf

"Die von Bundesjustizministerin Barley vorgelegten Mietrechtsänderungspläne gehen an vielen Stellen über den Koalitionsvertrag hinaus. Die Große Koalition muss nacharbeiten." So kommentierte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den bekannt gewordenen Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes.

„Die von Bundesjustizministerin Barley vorgelegten Mietrechtsänderungspläne gehen an vielen Stellen über den Koalitionsvertrag hinaus. Die Große Koalition muss nacharbeiten.“ So kommentierte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den heute bekannt gewordenen Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes. Beispielhaft nannte Warnecke die geplanten Regelungen zur Wohnflächenberechnung. „Das sind alte SPD-Wünsche und keine Pläne der Regierung aus dem Koalitionsvertrag. Wenn diese Pläne Realität werden, müssten zahlreiche Wohnungen neu vermessen und rückwirkend Millionen Mietverträge geändert werden. Das überfordert insbesondere die privaten Einzelvermieter, die zwei Drittel aller Mietwohnungen anbieten“, warnte Warnecke.

Vorsichtig positiv bewertet Haus & Grund das geplante vereinfachte Verfahren bei einer Modernisierung. Um eine Erleichterung gerade für private Vermieter zu sein, fehle in dem Entwurf allerdings noch die äußerst wichtige Vereinfachung bei der Modernisierungsankündigung. Warnecke forderte die Regierung auf, an dieser Stelle unbedingt nachzubessern, um Fortschritte bei der energetischen Modernisierung und beim altersgerechten Umbau erzielen zu können.

Sämtliche Verschärfungen der Mietpreisbremse lehnt Haus & Grund weiterhin ab. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt verfassungswidrig. Sie verschärft die Situation auf den angespannten Wohnungsmärkten und fördert die Gentrifizierung. Damit sollte die Große Koalition endlich Schluss machen und diese unsinnige Regelung abschaffen“, forderte Warnecke.


Haus & Grund Deutschland

Der Referentenentwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes (MietAnpG) vom 04.06.2018 kann hier als PDF abgerufen werden.

 

 

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