Anhebung der Sätze für die Kosten der Unterkunft (KdU) ab dem 01.04.2018

Wie die Leipziger Volkszeitung berichtete, gelten ab dem 01.04.2018 in Leipzig neue Sätze für die Kosten der Unterkunft (KdU).

Für Ein-Personen-Haushalte bedeutet dies eine Erhöhung der Wohnkosten-Sätze um 2,25 % auf 335,38 €. Der KdU-Rahmen steigt für zweiköpfige Bedarfsgemeinschaften um 3,44 % auf 447,30 €, für dreiköpfige Familien um 4,2 % auf 567,21 € an. Die niedrigste Erhöhung erfolgt bei vierköpfigen Familien um 1,6 % auf 639,16 €.

Im Schnitt ist damit eine Erhöhung um 2,64 % geplant. Die letzte Anpassung der Wohnkosten-Sätze fand im Dezember 2014 statt.

Die Höhe der KdU-Sätze kann nicht frei von der Kommune festgelegt, sondern muss durch ein statisches Verfahren ermittelt werden. Dazu werden die Datensätze des aktuellen Mietspiegels herangezogen.

Eine Anpassung der Wohnkosten-Sätze für Leipzig könnte bereits Ende des Jahres mit dem Erscheinen des neuen Mietspiegels stattfinden.

 

Haus & Grund Leipzig | P. Witticke

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