Häusliches Arbeitszimmer personenbezogen von der Steuer absetzen
30.05.2017

Neue Rechtsprechung entlastet viele Steuerpflichtige
Wenn mehrere Steuerpflichtige gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, kann jetzt jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro einkünftemindernd geltend machen. Auf diese Neuerung in der Steuerrechtsprechung (Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Da die Bedeutung der Telearbeit wächst, die Zahl der Selbständigen in freien Berufen stetig steigt und nicht zuletzt viele junge Paare Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen, wird eine erhebliche Zahl von Steuerpflichtigen von den Grundsatzentscheidungen profitieren, so Haus & Grund Deutschland.
Das oberste Gericht für Steuersachen hat mit den beiden Urteilen seine jahrelange Rechtsprechung aufgegeben. Bislang war es von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Danach waren die abziehbaren Aufwendungen unabhängig von der Zahl der Nutzer auf 1.250 Euro begrenzt. Der Höchstbetrag war bei mehreren Nutzern entsprechend den Nutzungsanteilen aufzuteilen.
Die mit den BFH-Urteilen festgeschriebenen Grundsätze gelten nicht nur für Aufwendungen, die Eigentümer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen können (Absetzung für Abnutzung, Schuldzinsenabzug). Sie sind auch für Mieter nutzbar: Die Mietzahlungen sind dann als zur Hälfte für den jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner aufgewendet anzusehen.
Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund begrüßt steuerliche Besserstellung günstigen Vermietens
Der Steuerstaat darf nicht Mietentreiber sein

BFH zieht bei den Werbungskosten die Zügel an
In drei Urteilen hat der BFH die Kriterien, nach denen Werbungskosten bei Leerstand weiterhin abgezogen werden dürfen, deutlich erhöht und damit seine ständige Rechtsprechung fortgeführt und verschärft.

Mietwohnungsbau: Maßnahmen zur steuerlichen Förderung ineffektiv
Die heute im Kabinett beschlossenen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sind ein reines Strohfeuer. Die degressive Ausgestaltung der Abschreibung wird vor allem Spekulanten anziehen, die eine kurzfristige Steuerersparnis erzielen wollen.
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