Änderung des Melderechts ab 01.11.2015: Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 1. November 2015 gilt das neue Melderecht. Mit dem Inkrafttreten müssen Vermieter bei der An- und Abmeldung ihrer Mieter mitwirken. Nachfolgend beantwortet Haus & Grund die wichtigsten Vermieterfragen zum neuen Melderecht.

Ab dem 1. November 2015 gilt das neue Melderecht. Mit dem Inkrafttreten müssen Vermieter bei der An- und Abmeldung ihrer Mieter mitwirken. Nachfolgend beantwortet Haus & Grund die wichtigsten Vermieterfragen zum neuen Melderecht.

Die Informationen sind in dem neuen Infoblatt 41 zusammengestellt, was Sie hier herunterladen können.

Außerdem sind die Formulare der Stadt Leipzig für eine Vermieterbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie ein Zusatzblatt hier abrufbar (Stand 10/2015). Die Vermieterbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz dient in erster Linie dem Mieter im Zusammenhang mit seiner An- und Abmeldung bei den Meldebehörden. Die Aushändigung der Vermieterbestätigung an den Mieter sollte sich der Vermieter bestätigen lassen, sofern dies möglich ist.

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

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