Fördermöglichkeit zur Sanierung von Wohnraum für Flüchtlinge

Vermieter, die Flüchtlingen Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, können Fördermittel erhalten. Dabei handelt es sich um Fördermöglichkeiten zur Sanierung und Modernisierung von Wohnraum, der für Flüchtlinge und Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII zur Verfügung gestellt wird.

Vermieter, die Flüchtlingen Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, können Fördermittel erhalten. Dabei handelt es sich um Fördermöglichkeiten zur Sanierung und Modernisierung von Wohnraum, der für Flüchtlinge und Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII zur Verfügung gestellt wird. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms zur Schaffung von Flüchtlingswohnungen gemäß Richtlinie Flüchtlingswohnen vom 30. März 2015 des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI).

Grundlegenden Voraussetzungen für die Förderung sind u.a.:
- die Lage der Förderobjektes in einem Fördergebiet der Städtebaulichen Erneuerung (Programmgebiete der Sozialen Stadt, des Stadtumbau Ost, des Städtebaulichen Denkmalschutzes sowie der Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren, nicht jedoch in den Sanierungsgebieten)
- Förderfähigkeit nach der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung
- eine 10-jährige Belegungsbindung der geförderten Wohnungen oder vergleichbarer Wohnungen aus dem Eigentümerbesitz für die genannte Zielgruppe.


Gefördert werden die nicht rentierlichen Kosten einer Maßnahme bis zu 100%, die auf Grundlage einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) berechnet werden. Die wesentlichen Eckdaten dieser Berechnung sind
- Baukosten
- förderfähige Kosten
- Nutzflächen der einzelnen Einheiten
- avisierte Mieteinnahmen
- Höhe und Zins des Baukredits

Die Stadt kann die Anträge bis spätestens 31. Dezember 2015 bei der zuständigen Antrags- und Bewilligungsbehörde Sächsische Aufbaubank (SAB) einreichen. Dafür benötigt die Stadt bestimmte Unterlagen zum geplanten Sanierungsobjekt des Eigentümers und muss diese prüfen und aufbereiten. Interessierte Eigentümer sollten sich deshalb bis spätestens 30. November 2015 bei den jeweiligen Gebietsverantwortlichen im Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ASW melden.

Kontakt:
Stadt Leipzig | Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig
E-Mail: asw@leipzig.de
Tel.: 0341 123-5419

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

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