Grunderwerbsteuer in Brandenburg steigt auf 6,5 Prozent

Ab dem 1. Juli 2015 gehört Brandenburg zu den Spitzenreitern bei der Grunderwerbsteuer. Das Land erhöht seinen Satz von 5,0 auf 6,5 Prozent. Das ist seit 2007 das 25. Mal, dass ein Land die Grunderwerbsteuer erhöht, berichtet der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin.

Ab dem 1. Juli 2015 gehört Brandenburg zu den Spitzenreitern bei der Grunderwerbsteuer. Das Land erhöht seinen Satz von 5,0 auf 6,5 Prozent. Das ist seit 2007 das 25. Mal, dass ein Land die Grunderwerbsteuer erhöht, berichtet der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin. Bis zur Föderalismusreform 2006 wurde der Erwerb von Immobilien mit bundeseinheitlich 3,5 Prozent besteuert.

"Die Politik verlangt von den Bürgern, verstärkt selbst für das Alter vorzusorgen, weil sie es nicht mehr hinreichend organisieren kann. Gleichzeitig werden die Hürden für den Immobilienerwerb immer höher", kritisierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Wer in Brandenburg ein Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro erwerben möchte, zahle nun von einem Tag auf den anderen 4.500 Euro zusätzlich in die Landeskasse. Für viele Familien sei die Finanzierung und damit ein Stück eigene Altersvorsorge nicht mehr zu stemmen, unterstrich Kornemann.

In Sachsen gilt nach wie vor der Grundsteuersatz von 3,5 Prozent. Die Rahmenbedingungen für einen Immobilienerwerb in Sachsen sind in dieser Hinsicht beinahe als günstig zu betrachten. Bislang gibt es auch keinerlei Anzeichen aus der Landesregierung, die auf einen Anstieg hindeuten. Das sollte auch so bleiben.

 

Haus & Grund Deutschland
Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

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