Informationen zum neuen Eichgesetz

Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das bisherige Eichgesetz außer Kraft getreten. Haus & Grund hat für seine Mitglieder Informationen zu speziellen Themen, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung ab dem 1. Januar 2015 ergeben, zusammengestellt.

Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das bisherige Eichgesetz außer Kraft getreten. Haus & Grund hat für seine Mitglieder Informationen zu speziellen Themen, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung ab dem 1. Januar 2015 ergeben, zusammengestellt.

Hier finden Sie ein grundlegendes Informationsblatt der Eichbehörden, in dem alle Neuigkeiten zusammengefasst sind. Außerdem finden Sie dort für jedes Bundesland die zuständigen Behörden und Anzeigeplattformen aufgelistet. Das Informationsblatt können Sie hier kostenfrei herunterladen.

Für den Freistaat Sachsen können Sie außerdem weitere wichtige Information auf der Webseite des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen erhalten.

Die zentrale Meldeplattform für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG können Sie hier ansteuern.

 

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

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