Gesetzliche Neuregelungen für Hauseigentümer zum Jahresanfang 2015

Zum Jahresanfang 2015 treten viele gesetzliche Neuregelungen in Kraft: für Hauseigentümer sind u.a. die Austauschpflicht für alte Heitgeräte und die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen bei energetischen Sanierungen interessant.

Zum Jahresanfang 2015 treten viele gesetzliche Neuregelungen in Kraft: für Hauseigentümer sind u.a. die Austauschpflicht für alte Heitgeräte und die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen bei energetischen Gebäudesanierungen interessant.

Austauschpflicht für alte Heizgeräte

Ab dem 01.01.2015 dürfen Heizgeräte, die vor dem 01.01.1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden. Das gilt für Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom nutzen, um Wärme zu erzeugen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Eine weitere Ausnahme gilt für Heizkessel in Häusern, in denen der Eigentümer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat.

Energetische Gebäudesanierung: Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Die Bundesregierung gibt Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Beratungs- und Förderprogrammen Tipps zum effizienteren Umgang mit Energie. Ab 01.03.2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten erhalten: maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

 

Quelle:
Juris - Umfassende Übersicht über gesetzliche Neuregelungen zum Jahresanfang 2015

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