Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Zu dem Gesetzentwurf der geplanten Berufzulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter liegen erste Stellungnahmen u.a. des DAV-Ausschusses Miet- und Wohnungsrecht sowie des DDIV vor.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Zu dem Gesetzentwurf der geplanten Berufzulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter (News v. 24.08.2015) liegen erste Stellungnahmen u.a. des DAV-Ausschusses Miet- und Wohnungsrecht sowie des DDIV vor. Darin wird befürwortet, nicht nur für Verwalter von Wohnungseigentum, sondern auch vom Mietverwalter einen Sachkundenachweis zu verlangen.

Besonders werden aber Änderungen zu der geplanten Übergangsregelung ("Alte-Hasen-Regelung") gefordert. Der DDIV  möchte eine Verschärfung der Ausnahmeregelung, indem die vorgesehene Übergangsfrist von sechs auf zehn Jahre erweitert wird. Außerdem sollen auch angestellte Verwalter von der Übergangsregelung erfasst werden.

Darüber hinaus soll - so die Stellungnahme - eine Weiterbildungsverpflichtung (mit Stichprobenprüfung) eingeführt werden, um auch den späteren Bestand der Sachkunde und damit einen verbraucherschützenden Charakter zu gewährleisten.

Nach Auffassung des DAV genügt dagegen eine Übergangsfristvon  3-5 Jahren,  damit sich die bereits über sechs Jahre am Markt tätigen Verwalter von Wohnungseigentum auf die neue Rechtslage einstellen können.

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

 

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