Positionspapier zur Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung und zum Beststellerprinzip für Maklerleistungen

Mit Einführung der Miet­preis­begrenzung bei der Wieder­vermietung (Mietpreis­bremse) greift der Gesetz­geber massiv in das Grund­recht auf Eigentum (Art. 14 GG) ein, ohne diesen Eingriff begründen oder recht­fertigen zu können: bezahl­barer Wohn­raum wird nicht geschaffen, Gentri­fi­zie­rung nicht verhin­dert. Bestehende Miet­ver­hält­nisse werden bereits durch das soziale Miet­recht geschützt.

Mit Einführung der Miet­preis­begrenzung bei der Wieder­vermietung (Mietpreis­bremse) greift der Gesetz­geber massiv in das Grund­recht auf Eigentum (Art. 14 GG) ein, ohne diesen Eingriff begründen oder recht­fertigen zu können: bezahl­barer Wohn­raum wird nicht geschaffen, Gentri­fi­zie­rung nicht verhin­dert. Bestehende Miet­ver­hält­nisse werden bereits durch das soziale Miet­recht geschützt.

Die Stellungnahme von Haus & Grund Deutschland kann hier vollständig abgerufen werden.

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