Legionellenüberprüfung: Erste Zahlen von Messdienstleistern liegen vor

Zwei Wärmemessdienstleister haben erstmals Zahlen zu Legionellen- untersuchungen nach der neuen Trinkwasserverordnung veröffentlicht. In dem einen Fall waren bei 16 Prozent der Probeuntersuchungen Grenzwert- überschreitungen festzustellen, im anderen immerhin rund 8 Prozent.

Zwei Wärmemessdienstleister haben erstmals Zahlen zu Legionellen- untersuchungen nach der neuen Trinkwasserverordnung veröffentlicht. In dem einen Fall waren bei 16 Prozent der Probeuntersuchungen Grenzwertüber- schreitungen festzustellen, im anderen immerhin rund 8 Prozent.

Das Wärmemessdienstunternehmen Ista hat inzwischen rund 40.000 Proben im Bundesgebiet ausgewertet und einen positiven Legionellenbefund in 36 Prozent der untersuchten Trinkwasseranlagen, darunter eine Grenzwertüberschreitung in 16 Prozent der Fälle, festgestellt. Demgegenüber hat die Hamburger Kalo in bisher 50.000 Tests in rund 8 Prozent der Fälle eine zu hohe Legionellen-Konzentration gemeldet. Außerdem rechnet sie damit, dass sich die Grenzwertüberschreitungen auf Grundlage weiterer Untersuchungen bei 12-15 Prozent einpegeln werden (Info M 9/2012; IZ v. 09.10.2012).

In seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung mit einigen weiteren Änderungen verabschiedet. Darin ist u. a. vorgesehen, die Frist für die erstmalige Untersuchung von Anlagen zur Trinkwassererwärmung auf den 31.12.2013 zu verlängern.
Gleichzeitig soll das jährliche Prüfungsintervall in ein dreijähriges verlängert werden. Diese Fristverlängerung für die erstmalige Legionellenprüfung soll unabhängig vom Verkünden der Änderungsverordnung spätestens am 31.10.2012 in Kraft treten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Eigentümer, die die bisherige Frist bis zum 31.10.2012 nicht eingehalten haben, nicht pflichtwidrig handeln, wenn sie die Anlagen bis zum 31.12.2013 prüfen lassen. Die Änderungen können somit am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, mit der in Kürze zu rechnen ist, in Kraft treten.

Die für Eigentümer wichtigsten Änderungen sind in einem neuen Infoblatt "Die neue Trinkwasserverordnung – Pflichten der Gebäudeeigentümer" zusammengefasst. Dieses kann in den Formularangeboten "Infoblätter rund um die eigene Immobilie" kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

 

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