Wohneigentumsverwaltung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung rund um die Betreuung von Immobilien.
Die Verwaltung bildet einen Schwerpunkt unseres Dienstleistungsportfolios. Diese Leistung nehmen mittlerweile Eigentümer von mehr als 3000 Wohn- und Gewerbeeinheiten in Anspruch. Darunter befinden sich über 90 Wohnungseigentumsanlagen. Damit besitzen wir bei Versorgern und Dienstleistern den Status eines Großkunden, woraus sich vielfach günstigere Konditionen für unsere Verwaltungsobjekte ableiten.
Gemäß den Erfordernissen an eine WEG-Verwaltung ist diese dreigeteilt in die allgemeine, die kaufmännische und die technische Verwaltung. Um das in höchster Qualität und mit fachlicher Kompetenz umzusetzen, erfolgt die Objektbetreuung durch ein Team von jeweils drei spezialisierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, dem allgemeinen Verwalter, der Ansprechpartner für die Eigentümer ist, dem Buchhalter und dem Techniker. Zudem ist somit sichergestellt, dass auch bei Urlaub oder Krankheit stets ein Ansprechpartner mit Objektkenntnis zur Verfügung steht.
Trotz der Vielzahl der Verwaltungsobjekte ist die Wahrung der Individualität für uns ein wichtiges Anliegen. Daher betreut ein Team nicht mehr als 700 Einheiten.
Das Leistungsangebot (§§ 27 u. 28 WEG)
- Fachkundige Beratung der Eigentümergemeinschaft sowie des Verwaltungsbeirates
- Aufstellung eines Wirtschaftsplanes sowie die jährliche Abrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentumseinheit einschließlich der Ausweisung Haushaltnaher Dienstleistungen nach § 35 a EStG
- Einladung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen
- Führen der Beschlusssammlung
- Durchsetzung der auf der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
- Führung eines Hausgeld- sowie eines Rücklagenkontos und Verwaltung der Bewirtschaftungsgelder
- Pünktliche Zahlung aller öffentlichen Abgaben sowie wiederkehrender Leistungen
- Bezahlung von Handwerkern, Lieferanten und von sonstigen Leistungen nach vorheriger fachlicher Rechnungsprüfung
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft z.B. bei Abschluss von Versicherungsverträgen, Bearbeitung von Schadensfällen, Abschluss von Hausmeisterverträgen, Abschluss von Wartungsverträgen, Wahrung von Fristen
- Regelmäßige Überprüfung der Liefer- und Versorgungsverträge auf ihre Wirtschaftlichkeit
- Kontrolle des Gemeinschaftseigentums sowie Kontrolle der Hausmeister - und Handwerkerleistungen
- Veranlassung der ordentlichen/üblichen Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Erhaltung der Bausubstanz
- Verwaltung des Sondereigentums einschließlich Neuvermietung (gesonderter Vertrag)
- Hausmeister- und Kleinreparaturdienste (gesonderter Vertrag)
Sie haben Interesse an einem unverbindlichen Angebot oder weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns.
